Am 25.07.2023 ist das Förderprogramm Sachsen-Anhalt WEITERBILDUNG in Kraft getreten. Mit dem aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus und des Landes Sachsen-Anhalt finanzierten Programm, können ab sofort Unternehmen, Selbstständige und freiberuflich Tätige ebenso wie Einzelpersonen Fördermittel für berufsbezogene und berufsübergreifende Weiterbildungsvorhaben beantragen. Dabei sind grundsätzlich kurze Weiterbildungsmaßnahmen ebenso förderfähig, wie mehrjährige Weiterbildungsstudiengänge. Die Inhalte richten sich inhaltlich nach den konkreten Weiterbildungsbedarfen.

 

Mehr Informationen zum Förderprogramm finden Sie auf der Seite des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt.