Die ESF-Sozialpartnerrichtlinie Wandel der Arbeit sozialpartnerschaftlich gestalten – weiter bilden und Gleichstellung fördern“  fördert innovative Projekte zur Steigerung der Weiterbildungsbeteiligung in Unternehmen und zur Stärkung qualifikationsgerechter und existenzsichernder Erwerbsbeteiligung von Frauen, wobei besonderer Wert auf die Einbindung der Sozialpartner gelegt wird. Im Fokus stehen zudem KMU und bisher benachteiligte Zielgruppen.

 

Sozialpartnerschaftlicher Ansatz

Das Programm greift die Herausforderungen des digitalen, ökologischen und demografischen Wandels und die damit verbundenen Veränderungsprozesse auf und geht davon aus, dass dieser Strukturwandel nur dann nachhaltig, sozial, geschlechtergerecht und ökologisch gestaltet werden kann, wenn die Belange von Belegschaften und Unternehmensleitungen in ausgewogener Weise berücksichtigt werden. Projektvorschläge müssen daher die Sozialpartner einbinden und zugleich von konkreten betrieblichen Bedarfen ausgehen. Projektideen können in vier Handlungsfeldern der Sozialpartnerrichtlinie durchgeführt werden.

 

Handlungsfeld „Weiterbildung im Wandel fördern“

Das Handlungsfeld zielt v.a. auf die konkrete Verbesserung von Personalentwicklungs- und Weiterbildungsstrukturen sowie von Arbeitsformen und Arbeitszeitmodellen. Es werden bspw. die Entwicklung und Erprobung innovativer Ansätze zur Etablierung von Weiterbildungsstrukturen und -kulturen in Unternehmen und Branchen gefördert, neue Weiterbildungspfade, flexible Lehr-/ Lernkonzepte und moderne Ansätze der Arbeitsorganisation. Zugleich können in diesem Feld auch flankierende Maßnahmen wie Sozialpartnerdialoge oder Bedarfsanalysen durchgeführt werden. Eine Förderung von Projekten in diesem Handlungsfeld setzt eine regionale oder branchenbezogene, von den jeweils zuständigen Sozialpartnern getroffene Vereinbarung zur Weiterbildung voraus. Ebenfalls als Vereinbarungen gelten Tarifverträge, die inhaltlich Themen der Richtlinie aufgreifen (z. B. Qualifizierungs- oder Demografietarifverträge). Bei Bezug auf einen Tarifvertrag sind zum Zeitpunkt der Interessenbekundung zusätzlich Absichtserklärungen der Sozialpartner vorzulegen.

Handlungsfeld „Gleichstellung gestalten“

Das Handlungsfeld zielt auf die Förderung qualifikationsgerechter und existenzsichernder Erwerbsbeteiligung von Frauen und umfasst ein breites Spektrum möglicher Maßnahmen zur Verbesserung von Arbeitsorganisation und Personalentwicklung, zur Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, zur Verbesserung von Weiterbildung und Karriereperspektiven von Frauen, zur Sensibilisierung von Führungskräften, sozialpartnerschaftliche Dialoge u.a.m. Voraussetzung für eine Förderung durch die Sozialpartnerrichtlinie ist die Vorlage einer Absichtserklärung von Betriebsparteien oder Sozialpartnern.

Handlungsfeld „Regionale Verbünde zur Stärkung von Weiterbildung und/oder Gleichstellung in KMU“

Ziel dieses Handlungsfeld ist die Vernetzung regionaler Akteure zur Förderung der Weiterbildung und/ oder der Gleichstellung in Betrieben. Voraussetzung für eine Förderung ist eine Absichtserklärung der Sozialpartner. Zudem muss im Rahmen der Antragstellung in der Sozialpartnerrichtlinie geklärt sein, ob es in der jeweiligen Region bereits einen Weiterbildungsverbund gibt. Die interaktive Landkarte zu den Weiterbildungsverbünden gibt eine Übersicht zu Weiterbildungsverbünden in den unterschiedlichen Regionen.

Handlungsfeld „Modellentwicklung innovativer Ansätze zur Stärkung von Weiterbildung und/oder Gleichstellung“

Das vierte Handlungsfeld zielt schließlich auf die modellhafte Erprobung innovativer Ansätze u.a. zur Förderung der Weiterbildung von bestimmten Beschäftigtengruppen sowie zur Unterstützung der Transformation und Förderung der Gleichstellung ab, die für den Transfer auf andere Unternehmen und Branchen geeignet sind, sowie Maßnahmen zur sozialpartnerschaftlich flankierten Verbesserung der Rahmenbedingungen. Voraussetzung für eine Förderung ist eine Absichtserklärung der Sozialpartner.

Die ESF-Sozialpartnerrichtlinie ist ein bewährtes Bundesprogramm zur Förderung innovativer Weiterbildungsinitiativen und bietet einen breiten Rahmen für die Finanzierung vielfältiger Weiterbildungsansätze und -lösungen. Die Frist zur Einreichung von Interessenbekundungen im zweiten Förderaufruf endete am 17. März 2023. Ein dritter Förderaufruf ist geplant.

Nähere Informationen zur Sozialpartnerrichtlinie auf der Website der Regiestelle des Programms: Wandel der Arbeit

Institut für Training und Projekte (IFTP)