Das durch den Europäischen Sozialfonds (ESF-Plus) kofinanzierte Förderprogramm Fachkräfte- und Weiterbildungsrichtlinie in Thüringen unterstützt die Förderung des lebenslangen Lernens, insbesondere von flexiblen Möglichkeiten für Weiterbildung und Fachkräftesicherung.

Mit der Fachkräfte- und Weiterbildungsrichtlinie 2.1 werden Projekte, die zur beruflichen Anpassungsqualifizierung von Beschäftigten und Selbständigen beitragen, gefördert.

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen mit Sitz oder einer Betriebstätte in Thüringen.

Es findet eine Projektförderung statt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses in Form einer Anteilsfinanzierung.

Mit der Fachkräfte- und Weiterbildungsrichtlinie: 2.2 werden individuelle Weiterbildungen von Arbeitnehmer:innen mit einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis in einem Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Thüringen gefördert. Die Weiterbildung muss im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stehen, die von dem:der Arbeitnehmer:in ausgeübt wird und soll berufsbegleitend durchgeführt werden. Der Weiterbildungscheck kann die Teilnahme- und Prüfungsgebühren bis 1.000,00 € fördern.

Weiterführende Informationen zu den Voraussetzungen und Konditionen der Förderprogramme sowie Formulare und Downloads stellt das Landesverwaltungsamt des Freistaats Thüringen auf ihrer Internetseite zur Verfügung:

aw-landesverwaltungsamt.thueringen.de/foerderung/foerderung-a-z/fachkraefte-und-weiterbildungsrichtlinie-2-1-anpassungsqualifizierung

www.aw-landesverwaltungsamt.thueringen.de/foerderung/foerderung-a-z/weiterbildungsscheck

 

Institut für Forschung, Projekte und Training (IFTP)