Eine Möglichkeit dem Fachkräftemangel in Deutschland entgegenzuwirken, ist das Nutzen des Potenzials von zugewanderten Fachkräften. Hier setzt das Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ an, das Erwachsene ausländischer Herkunft bei einer nachhaltigen und bildungsadäquaten Einmündung in den Arbeitsmarkt unterstützt.

Je nach Herkunftsland und Berufsfeld ist für den Berufszugang eine Anerkennung der beruflichen Qualifikation notwendig. Reglementierte Berufe wie bspw. Arzt:Ärztin oder Erzieher:in erfordern zwingend eine Anerkennung, Personen mit nicht reglementierten Berufen, wie bspw. duale Ausbildungsberufe nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) und der Handwerksordnung (HwO), benötigen dagegen keine formale Anerkennung. Dennoch kann auch hier eine Anerkennung hilfreich sein, da sie Transparenz über die ausländische Berufsqualifikation schafft und die Chancen auf eine (qualifikationsadäquate) Beschäftigung erhöht. Ob der entsprechende Beruf reglementiert ist oder nicht, kann auf dem Portal „Anerkennung in Deutschland“ geprüft werden.

Der Anerkennungsprozess ist komplex und beginnt i. d. R. mit dem Besuch einer Anerkennungsberatungsstelle, die einerseits bei der Suche des passenden Referenzberufs sowie bei der Antragstellung unterstützt und anderseits alternative Wege aufzeigen kann. Der Antrag auf Anerkennung muss entsprechend des jeweiligen Referenzberufs bei der zuständigen Stelle (z. B. IHK FOSA oder HWK, Regierungsbehörden) eingereicht werden. Die zuständigen Stellen prüfen die Gleichwertigkeit des ausländischen Abschlusses mit dem deutschen Referenzberuf durch Dokumentenanalyse (ggf. unter Einbezug von Berufserfahrung) oder bei fehlenden bzw. nicht ausreichenden Nachweisen mithilfe einer Qualifikationsanalyse (aktuell nur bei dualen Berufen möglich).

Mögliche Ergebnisse der Gleichwertigkeitsprüfung:

  1. Ausstellung eines Gleichwertigkeitsbescheids, wenn keine wesentlichen Unterschiede zum deutschen Referenzberuf vorliegen. Die ausländischen Fachkräfte sind damit Personen mit einem entsprechenden deutschen Abschluss gleichgestellt. Dies wird auch als volle Gleichwertigkeit bezeichnet.
  2. Ausstellung eines Bescheids über die teilweise Gleichwertigkeit, wenn wesentliche Unterschiede gegeben sind. Im Bescheid werden die vorhandenen Qualifikationen und bestehende Defizite aufgeführt. Im Falle der Festlegung „wesentlicher Unterschiede“ können Qualifizierungsmaßnahmen oder Prüfungen durchlaufen werden, um die volle Gleichwertigkeit zu erlangen.
  3. Ausstellung eines Ablehnungsbescheids, wenn zu viele wesentliche Unterschiede festgestellt werden. Ausländische Fachkräfte in nicht reglementierten Berufen können sich dennoch auf dem Arbeitsmarkt in ihrem Beruf bewerben. Weitere Optionen sind der Beginn einer Ausbildung, eines Studiums oder das Absolvieren von Teilqualifikationen.

Innerhalb des Förderprogramms IQ gibt es verschiedene Qualifizierungsangebote im reglementierten und nicht reglementierten Bereich, um die „wesentlichen Unterschiede“ auszugleichen und die volle Gleichwertigkeit zu erreichen.

 

Forschungsinstitut Betriebliche Bildung (f-bb)